FAQ
Ihre Fragen. Unsere Antworten.
Der Energiemix in Deutschland unterliegt einem ständigen Wandel. Windenergie trägt entscheidend zu einer sicheren und umweltfreundlichen Energieversorgung bei. Damit Windenergie-Projekte erfolgreich umgesetzt werden können, bedarf es der Berücksichtigung verschiedenster Aspekte und Regularien aus den Bereichen Natur- und Artenschutz, Gesellschaft, Technik, Politik und Energiesicherheit.
Für mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit möchten wir Ihnen auf dieser Seite Informationen und Links rund um das Thema Windenergie bereitstellen. Im Folgenden haben wir für Sie die häufigsten Fragen zur Windenergie zusammengetragen und beantwortet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Allgemeine Projekt-Fragen
Mit welchem Anlagentyp werden Windparks geplant?
Bei der Wahl der Anlagen orientieren wir uns am aktuellen Stand der Technik. Größere Anlagen bringen mehr Ertrag, sodass damit die Anzahl an benötigten Anlagen verringert und damit einhergehend die Eingriffe in die bestehende Natur und Landschaft begrenzt werden können.
Welchen Umfang hat das Fundament einer Windenergieanlage?
Zur Sicherung der Stabilität benötigt ein Windrad ein Fundament aus Stahl und Beton. Es hat je nach Modell einen Durchmesser von etwa 24 bis 28 Meter.
Welche Datengrundlage wird zur Ermittlung der Windhöffigkeit verwendet?
Die wesentliche Grundlage für die Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte ist der für das jeweilge Bundesland erstellte Windatlas. Anhand der darin enthaltenen Daten werden Flächen ausgewählt, deren zu erwartendes durchschnittliches Windaufkommen (sog. „Windhöffigkeit“) einen wirtschaftlichen Betrieb neu zu errichtender Windenergieanlagen erlaubt.
Warum werden Windmessungen oftmals erst zu einem Zeitpunkt durchgeführt, zu dem die Projektplanung bereits fortgeschritten und bereits einzelne Flächen gesichert wurden?
Bei der Auswahl geeigneter Standorte orientieren wir uns an den allgemein verfügbaren Windatlas-Daten. Der Windatlas beinhaltet Karten für unterschiedliche Kenngrößen, die jeweils für die Berechnungshöhen 100 Meter, 140 Meter, 160 Meter, 180 Meter und 200 Meter ermittelt wurden. Sofern sich anhand der im Windatlas bereitgestellten Daten eine geeignete Fläche ergibt, starten wir mit unseren Projektplanungen. Diese sehen nach der Sicherung relevanter Flächen, auf denen die Windenergieanlagen stehen könnten, eine detaillierte Windmessung vor. Innerhalb eines Jahres führen wir eine Windmessung durch. Die erhaltenen Ergebnisse werden mit Winddaten der letzten 20 Jahre in Beziehung gesetzt, um somit ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten.
Wie werden die Pachteinnahmen auf die Flächeneigentümer von Windpark-Standorten verteilt?
Die Verteilung der Pachteinnahmen wird in einem Poolvertrag festgehalten. Dieser beinhaltet einen Verteilungsschlüssel mit detaillierten Angaben dazu, in welchem Verhältnis die reinen Standorte am Nutzungserlös profitieren und wie die übrigen Flächen am Erlös beteiligt werden.
Welche Wege müssen bei dem Bau von Windenergieanlagen neu angelegt werden und wie müssen diese beschaffen sein?
Grundsätzlich versuchen wir stets, bereits vorhandene Wege zu nutzen und den Eingriff in die vorhandene Infrastruktur so wenig wie möglich zu beeinflussen. Es kann vorkommen, dass vorhandene Wege verdichtet, aber auch verbreitert werden müssen, um einen sicheren Transport der Rotoren und Windenergieanlagenkomponenten zu gewährleisten. Für eine konkrete Zuwegungsplanung arbeiten wir seit Jahren mit spezialisierten Spediteuren zusammen, die uns bei der Streckenplanung unterstützen.
Welche Mehrleistung erbringen Windenergieanlagen im Vergleich zu anderen erneuerbaren Energien?
Gegenüber anderen Erneuerbaren Energien haben Windenergieanlagen den großen Vorteil, dass sie auf vergleichsweise geringer Fläche einen hohen Energieertrag erzeugen. Photovoltaik-Anlagen benötigen bei gleicher Energiemenge circa das dreißigfache an Fläche. Für Biogasanlagen, die Mais als Energiequelle nutzen, wird im Vergleich zur benötigten Windenergiefläche bei Windenergieanlagen etwa das dreihundertfache an Fläche benötigt, um die gleiche Energiemenge zu erzielen.
Kann der erzeugte Strom der Windenergieanlagen gespeichert werden?
Der Ausbau der Netzinfrastruktur sowie der Stromspeicher ist ein aktuelles und deutschlandweites Thema. Vor allem Batteriespeicher verzeichnen derzeit ein rasantes Wachstum. Dennoch hinkt die Entwicklung von Speichermedien dem Ausbau von Photovoltaik und Windkraft momentan noch hinterher.
Wie wird der Rückbau der Windenergieanlagen sichergestellt? Was passiert im Falle einer Insolvenz des Betreibers?
Die Sicherstellung des Rückbaus in Form einer Bürgschaft oder Sicherheitsleistung ist bereits verpflichtender Bestandteil des Genehmigungsantrags. Zudem ist dies auch Bestandteil der Verträge mit den Grundstückseigentümern. Demzufolge ist das Risiko einer möglichen Insolvenz abgesichert. Die mögliche Nutzungslebensdauer einer Windenergieanlage beträgt in der Regel mehr als 25 Jahre. Sofern die Anlage nicht mehr zur Erzeugung von Strom genutzt wird, wird sie Stück für Stück abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt.
Sinkt der Wert von Immobilien, die sich in der Nähe von Windenergieanlagen befinden?
Es gibt keine empirischen Erkenntnisse darüber, wie sich der Verkehrswert von Wohngrundstücken und Immobilien durch den Bau von Windenergieanlagen im gesetzlich zulässigen Abstand zur Wohnbebauung verändert.
Der Grund hierfür ist, dass die Änderung des Marktwertes einer Immobilie nach Ansicht von Expertinnen und Experten nicht allein auf einen einzelnen Faktor zurückgeführt werden kann. Verschiedene Studien deuten darauf hin, dass der Wert und die Preisentwicklung von Immobilien von ökonomischen und demografischen Einflüssen und nicht von Windenergieanlagen dominiert werden.
Fragen zu den Regionalverbänden
Wieso können die Windenergieanlagen nicht in der Nähe von Industriegebieten oder in der Nähe der Autobahn aufgestellt werden?
Bei der Auswahl von Standorten spielen eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle. Hierzu zählen insbesondere die Abstände zu Siedlungsgebieten sowie anderen Infrastruktureinrichtungen wie beispielsweise Autobahnen. Aber auch Naturschutzgebiete und andere schützenswerte Regionen werden bei der Suche nach möglichen Standorten betrachtet. Nach der Berücksichtigung aller relevanten Faktoren entstehen potenzielle Flächen, die beplant werden können.
Am Beispiel der Autobahnen ist es häufig so, dass sich Siedlungsgebiete nah an den Autobahnen befinden, sodass die geforderten Mindestabstände der Windenergieanlagen nicht eingehalten werden können.
Auf welche Fläche beziehen sich die seitens Bund vorgegebenen 1,8 Prozent an Fläche für Windenergie?
Nach Paragraf 20 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung dazu aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für die Regionalverbände die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche auszuweisen.
Fragen zum Genehmigungsverfahren nach BImSchG
Ist es gesetzlich festgelegt, welche Behörden zu dem geplanten Bau von Windenergieanlagen befragt werden?
Ja. Der Paragraf 11 der 9. BImSchV und Paragraf 10, Absatz 6 BImSchG, regelt gesetzlich, welche Behörden zur Entscheidung über die Genehmigung eines Windpark-Vorhabens eingeschaltet werden müssen.
Ist es für die Bürger und Bürgerinnen möglich, Einsicht in Genehmigungsunterlagen zu erhalten?
Grundsätzlich ist es jeder Bürgerin und jedem Bürger möglich, einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde einzureichen und um Einsicht der Genehmigungsunterlagen zu bitten.
Werden bei der Prüfung von Genehmigungsanträgen Kultur- und Naturdenkmäler, die durch die Windparks beeinträchtigt werden könnten, mitberücksichtigt?
Ja. Auch hierfür gibt es festgelegte Regularien, beispielsweise zum Schutz der Umwelt oder der Definition von einzuhaltenden Abständen.
Fragen zu Natur- und Artenschutz
Wie stellen Sie sicher, dass das Grundwasser durch den Bau der Windenergieanlagen nicht kontaminiert wird?
Die Durchführung von hydrogeologischen, bodenkundlichen und geotechnischen Untersuchungen ist nur eine der zahlreichen Auflagen, die vor Einreichung eines Genehmigungsantrages erfüllt sein müssen. Anhand der Entnahme verschiedener Proben wird die Beschaffenheit des Bodens analysiert und im Bodenkundlichen Gutachten festgehalten. Zu den möglichen geologischen Schichten zählen beispielsweise Festgesteine, Sandsteinschichten, Lehmschichten und Fließerden.
Für die bauliche Umsetzung der Windenergieanlagen sind neue Zuwegungen sowie die Einrichtung von Stell- und Montageflächen notwendig. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Fundamente einen sicheren Stand haben. Die Prüfung des Baugrundes gibt Aufschluss darüber, ob die Standorte die erforderliche Tragfähigkeit aufweisen oder ob etwaige bodenverbessernde Maßnahmen ausgeführt werden müssen. Die Analyse wird im Baugrundgutachten festgehalten.
Das Hydrogeologische Gutachten beinhaltet Untersuchungsergebnisse zu den Grundwasserführenden Schichten und der Entwässerungsrichtung, den Bodenwasserverhältnissen, dem Grundwasserflurstand sowie der Durchlässigkeit und Versickerungsfähigkeit.
Entstehen durch den Abrieb von Mikroplastik Gefahren für den Menschen und die Umwelt?
Die Beschichtungen von Rotorblättern bestehen aus verschiedenen Folien und Lacken, die kontinuierlich weiter erforscht und verbessert werden. Der Abrieb von Windkraftflügeln ist vor allem ein Problem für die Betreiber, nicht für die Umwelt oder gar die Bevölkerung, da die Mengen gegenüber all den anderen Quellen von Mikroplastik vernachlässigbar gering und außerdem nicht giftiger sind. Problematische Stoffe werden beim Betrieb nicht freigesetzt, da sie durch Lacke und Folien geschützt und außerdem fest im Plastik gebunden sind.
Wieviel Fläche an Wald muss pro Windenergieanlage gerodet werden?
Zur Klärung dieser Frage muss zwischen Flächen, die dauerhaft gerodet werden, und Flächen, die nur für die Bauphase bereitgehalten werden, unterschieden werden. Aktuelle Erhebungen zeigen, dass dauerhaft durchschnittlich ca. 0,5 Hektar für den Betrieb einer Windenergieanlage
gerodet werden müssen. Hiervon entfallen ca. 0,05 ha auf die Versiegelung für das Fundament. Während der Bauphase sind zusätzlich ca. 0,4 Hektar freizuhalten, die nach Abschluss der Bauphase dann wieder aufgeforstet werden.
Wie wird die Standfestigkeit von Anlagen im Wald bei abschüssigem Gelände sichergestellt?
Tragen Windenergieanlagen zu einer Erwärmung des Klimas bei?
Windenergieanlagen beeinflussen das Mikroklima dadurch, dass sie die Luft durchmischen. Wenn sich ein Windrad dreht, schaufelt es gleichzeitig immer etwas Luft von unten nach oben und umgekehrt. Das kann sich minimal auf die Temperatur in Bodennähe auswirken. Der positive Beitrag von Windenergieanlagen zur Reduzierung der globalen Klimaerwärmung ist in diesem Zusammenhang jedoch als größer zu bewerten.
Welche Gefahren stellen Windenergieanlagen für Bienen oder Insekten dar?
Der Insektenrückgang ist eine weltweit feststellbare Entwicklung. Zu den vielfältigen Ursachen zählen allen voran der Einsatz von Pestiziden, der Anbau von Monokulturen, der Ausbau von Straßen- und Schienenverkehr, die Zersiedelung sowie der Klimawandel. Generell halten sich Fluginsekten bodennah in Höhen zwischen 0 und 30 Metern auf. Mit der Modernisierung von Windenergieanlagen und der damit einhergehenden wachsenden Größe wächst die Entfernung zu von Insekten genutzten Räumen stetig, sodass ein mögliches Konfliktpotential immer weiter minimiert wird.
https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/03-naturschutz/20190313_Infopapier_Windenergie_Insekten.pdf
Welche Maßnahmen werden zum Schutz von Flugtieren, beispielsweise Rotmilanen und Waldohreulen unternommen?
Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen ist mit verschiedenen Auswirkungen auf die Avifauna verbunden. Demzufolge bedarf es zahlreicher Natur- und Artenschutzgutachten, die als Voraussetzung zur Einreichung eines Genehmigungsantrages fungieren. Beispielsweise wird anhand der Gutachten geprüft, ob sich Brutplätze oder Horste in der Nähe einer geplanten Anlage befinden bzw. welche Flugkorridore die Tiere nutzen. Je nach Ergebnis muss eine Raumnutzungskartierung erstellt oder die Anlagenstandorte umgeplant werden. Eine mögliche Maßnahme kann beispielsweise die Schaffung attraktiver Bereiche außerhalb des Windparks sein, sodass die Flugbewegungen der Vögel in diesem Bereich stattfinden können.
https://www.lb-naturschutz-nrw.de/fileadmin/redaktion/Fachthemen/energie_klimaschutz/Anlage_2_Windenergiesensible_Brutvogelarten_052017.pdf
Wie groß sind die Schutzgebiete der von Windenergieanlagen betroffenen Lebensräume von Rotmilanen?
Die Abstände zwischen Windenergieanlagen und Vogellebensräumen bzw. Brutplätzen (darunter die von Rotmilanen) werden im Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Natur-_und_Artenschutz/FA_Wind_Kompaktwissen_Artenschutz_09-2022.pdf
Werden die Wanderwege von Störchen im Rahmen der Planung von Windenergieanlagen geprüft?
Ja. Störche gelten zu den kollisionsgefährdeten Brutvogelarten. Einzuhaltende Regularien zum Schutz der Lebensräume von Störchen sind im Bundesnaturschutzgesetz festgehalten.
https://www.fachagentur-windenergie.de/fileadmin/files/Veroeffentlichungen/Natur-_und_Artenschutz/FA_Wind_Kompaktwissen_Artenschutz_09-2022.pdf
Wie wird gewährleistet, dass Störche oder andere Tierarten nicht durch Windenergieanlagen verletzt oder getötet werden?
Zum Schutz verschiedener Vogelarten oder Fledermäuse können Windenergieanlagen mit Abschaltalgorithmen reguliert werden, die dafür sorgen, dass die Anlagen temporär abgeschaltet oder in ihrer Geschwindigkeit gedrosselt werden. Zudem können die Anlagen mit kamera- oder radargestützten Antikollisionssystemen ausgestattet, die eine Abschaltung auslösen, sobald sich ein Vogel den Rotoren nähert.
https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/natur-und-artenschutz/
Wie wird der Schutz des Bodens bspw. durch die bereits bestehende Belastung durch andere Industrien gewährleistet?
Bei jedem neuen Bauprojekt wird überprüft, welche Belastungen des Bodens bereits vor Ort vorliegen. Die Regelungen für einen sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden sind im Baugesetzbuch festgelegt.
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/bodenschutz/flaechenverbrauch
Werden zur Instandhaltung von Windenergieanlagen Öle verwendet?
Für die Instandhaltung von Windenergieanlagen werden im Getriebe, im Generator, in der Turmlagerung, bei den Seilwinden sowie bei den Elektromotoren Schmiermittel aus Mineralölen verwendet. Die Schmierstoffe dienen zur Sicherstellung der Rotation, zur Verschleiß-Minderung sowie zum Schutz vor Korrosion. Der Ölwechsel wird fachmännisch von speziell ausgebildeten Technikern unter Beachtung strengster umweltschutzrelevanter Regeln durchgeführt.
Wo finden etwaige Kompensationsmaßnahmen statt?
Sollten durch den Bau von Windenergieanlagen Individuen vor Ort, darunter beispielsweise die Haselmaus oder die Waldschnepfe, beeinträchtigt werden, müssen die Ausgleichsmaßnahmen für diese Individuen ebenfalls direkt vor Ort umgesetzt werden. Weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Aufforstung neuer Flächen, sollten in der Nähe der gerodeten Flächen unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort realisiert werden.
Weitere Informationen zu diversen Ersatzmaßnahmen finden Sie hier: https://ae-beispiele.fachagentur-windenergie.de/
Welche Ausgleichsmaßnahmen werden vorgenommen?
Der Umfang von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen ist gesetzlich geregelt und ist ein Teil der Genehmigung, der eingehalten werden muss. Gefällte Bäume müssen in gleicher Anzahl ersetzt werden. Zu weiteren Ausgleichsmaßnahmen zählen:
- Anbringen von Fledermauskästen
- Aufforstung
- Sukzessionsflächen
- Extensivierung von Grünland und/oder Waldwiesen
- Entwicklung von feuchter Hochstaudenflur
- Nutzungsverzicht im Waldbereich
- Regelung Baustellenverkehr
- Bauzeitenregelung
- Mastfußgestaltung zur Reduzierung des Kollisionsrisikos für den Rotmilan
- Verminderung des Kollisionsrisikos des Kranichs durch Abschaltungen
- Habitataufwertung für die Waldschnepfe
- Gondelmonitoring für Fledermäuse
- Vergitterung der Gondel zum Fledermausschutz
- Anbringen von Haselmauskästen
Wie lange dauert die CO2-Kompensation durch den Bau einer Windenergieanlage?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Generell ist festzuhalten, dass die steigende Nutzung erneuerbarer Energien zu einer steigenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase führt. So konnten erneuerbare Energien im Jahr 2023 Treibhausgas-Emissionen von rund 250 Millionen Tonnen C02-Äquivalenten vermeiden. Energetisch amortisiert sich eine Windenergieanlagen bereits nach ca. 12 Monaten.
Fragen zu Immissionen, Schall, und Schatten
Welche Gefahr geht durch den von Windenergieanlagen produzierten Infraschall hervor?
Als Infraschall werden Schallwellen mit sehr niedrigen Frequenzen von 20 hz und darunter bezeichnet. Diese Töne sind für die meisten Menschen nicht hörbar. Durch den Betrieb von Windenergieanlagen wird neben hörbarem Schall durch Vibrationen in den Rotoren und im Turm auch Infraschall erzeugt. Dieser liegt allerdings deutlich unterhalb der menschlichen Hör- und Wahrnehmungsschwelle und wird meist schon in wenigen hundert Metern Entfernung von den natürlichen Geräuschen überdeckt.
https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/schallimmissionen/infraschall-und-windenergieanlagen/
Welche Beeinträchtigungen entstehen durch den Schattenwurf und welche Regularien gibt es?
Windenergieanlagen verursachen unter bestimmten Bedingungen einen Schatten. Damit Anrainer nicht von diesen beeinträchtig werden, ist im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt, dass der astronomisch maximal mögliche Schattenwurf von Windenergieanlagen nicht länger als 30 Stunden pro Jahr und 30 Minuten am Tag auf ein Wohnhaus einwirken darf. Im Regelfall werden Anlagen daher so geplant, dass dieser Grenzwert eingehalten wird. Sollte dies bei einzelnen Anlagen nicht möglich sein, werden für diese Abschaltautomatiken eingerichtet. Bereits mit Einreichung des Genehmigungsantrags muss ein Gutachten zur Prognose des Schattenwurfes der geplanten Anlagen erstellt werden. Eine Genehmigung wird nur dann erteilt, wenn die rechtlich verbindlichen Grenzwerte eingehalten werden.
https://windpark-altdorferwald.de/wissenswertes-windenergie/frage-der-woche-wie-wird-sichergestellt-dass-der-schlagschatten-von-windenergieanlagen-keine-anrainer-beeintraechtigt/
Werden die vor Ort lebenden Menschen durch blinkende Lichter an den Windenergieanlagen gestört?
Aus Gründen der Flugsicherheit müssen Windenergieanlagen gekennzeichnet werden. Frühere Anlagentypen wurden hierzu mit dauerhaft blinkenden Lichtern ausgestattet und konnten somit als störend wahrgenommen werden. Mittlerweile besteht jedoch die Pflicht, dass eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingebaut wird. Diese ist mit verschiedenen Sensoren ausgestattet, die sicherstellen, dass die Anlagen nur bei der Näherung von Flugobjekten blinken.
https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/befeuerung/bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung/
Wie laut sind Windenergieanlagen tagsüber und nachts wahrzunehmen?
Die Richtwerte der Lärmimmissionen von Windenergieanlagen sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) festgehalten. Für Kern-, Dorf- und Mischgebiete weist die TA Lärm beispielsweise die Immissionsrichtwerte von 60 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts aus.
Weitere Informationen dazu sind hier zu finden: https://www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/themen/01-mensch-und-umwelt/05-schall/20181123_BWE_Informationspapier_Schall_und_WEA.pdf
Mit welchem Geräuschpegel sind 45 dB(A) vergleichbar?
Hängt eine steigende Geschwindigkeit eines Windrades mit der Zunahme des Lautstärke-Empfindens zusammen?
Wieso werden in Deutschland weiterhin Windenergieanlagen gebaut, obwohl in Frankreich nachgewiesen wurde, dass diese gesundheitsschädlich sind?
Tatsächlich handelt es sich bei diesem Vorfall um drei Erlasse aus den Jahren 2021, 2022 und 2023, in denen zu überprüfende Regeln hinsichtlich der Lärmentwicklung von Windrädern analog der seit 2011 geltenden Vorschriften festgehalten wurden. Nun hat der Staatsrat entschieden, die Erlasse aus formellen Gründen aufzuheben, weil die Öffentlichkeit nicht beteiligt wurde. Aussagen zu einer gänzlichen Aufhebung von Windkraftgenehmigungen entsprechen nicht der Realität. Die Entscheidung des Staatsrates fußt auf einem Formfehler, den es zu korrigieren gilt. Aktuell greifen vorübergehend die Regelungen aus 2011, die im Übrigen dieselben Grenzwerte für Lärm vorsehen wie die jüngeren Erlasse. Letztere hatten die Abläufe der Lärmmessungen präzisiert und unabhängigen Instanzen eine größere Rolle eingeräumt.
https://www.mdr.de/wissen/umwelt-klima/windkraft-frankreich-illegal-verboten-falschmeldung-100.html
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/frankreich–gericht-kippt-regeln-zur-laermmessung-bei-windraedern
Was versteht man unter Eiswurf?
Bei dem Eiswurf handelt es sich um das Abfallen oder Abwerfen von Eis von den Rotorblättern einer Windenergieanlage. Bei hoher Luftfeuchtigkeit, Nebel oder Eisregen zusammen mit Temperaturen um den Gefrierpunkt bilden sich Eisschichten.
Die Gefahr von herabstürzendem Eis getroffen zu werden, ist in etwa so groß, wie die von einem Blitz getroffen zu werden. In Windenergieanlagen sind Eiserkennungssysteme eingebaut, die Eisansatz erkennen und zum Abschalten der Anlage führen. Außerdem sind Rotorblätter in ihrer Ausrichtung verstellbar, sodass sie auch parallel zu einem in der Nähe verlaufenden Weg festgestellt werden können, um im Stillstand der Anlage möglichen Eisabfall auf dem Weg zu vermeiden.
Beteiligungsmöglichkeiten für Kommunen und BürgerInnen
Muss man selbst Nutzer erneuerbaren Stromes sein, um einen Grünstrombonus zu erhalten?
Der Grünstrombonus wird vom Projektierer unabhängig vom Stromanbieter ausbezahlt. Die Grundlage hierfür bildet die eingereichte Stromrechnung.
Wie errechnen sich die Pauschalen für die Beteiligung?
Diese ist von vielen Faktoren abhängig, maßgeblich ist hier insbesondere die Anzahl der errichteten Windenergieanlagen. Aber auch die Zahl der Berechtigten ist beispielsweise ein zu berücksichtigender Faktor.
Wie lange werden Windkraftanlagen subventioniert?
Die EEG-Vergütung für Windenergie wird oft als Subvention bezeichnet, aber sie unterscheidet sich von klassischen staatlichen Subventionen. Sie ist eine gesetzlich garantierte Einspeisevergütung, die den Betreibern von Windenergieanlagen einen festen Preis für den erzeugten Strom zusichert, unabhängig vom aktuellen Marktpreis. Diese Vergütung wird nicht direkt aus Steuermitteln finanziert, sondern über das EEG-Konto, das durch die Umlage von Stromkunden getragen wird. Somit kann die EEG-Vergütung eher als ein Instrument zur Marktregulierung angesehen werden, das den Ausbau erneuerbarer Energien fördern soll, ohne dass der Staat direkt finanzielle Mittel bereitstellt.
Im April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft, das die gesetzliche Subvention über einen Zeitraum von 20 Jahren regelt. Seit 2017 gelten für alle Erneuerbaren-Energien-Technologien Ausschreibungen. Über die Abgabe konkurrierender Gebote bewerben sich Anlagenbetreiber auf eine Förderhöhe, anstatt wie zuvor eine gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung zu beziehen. Das EEG regelt den sogenannten Einspeisevorrang Erneuerbarer Energien. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen haben Anspruch auf unverzüglichen und vorrangigen Anschluss ihrer Anlage an das Stromnetz, darüber hinaus auf unverzügliche und vorrangige Abnahme des gesamten zur Einspeisung angebotenen Stroms sowie dessen Übertragung und Verteilung. Zu diesem Zweck ist der Netzbetreiber verpflichtet, seine Netzkapazität auszubauen. Im Falle von Einspeisemanagement, also netzbedingten temporären Abschaltungen von Windenergieanlagen, werden die Anlagenbetreiber für ihre entgangenen Einnahmen entschädigt.
Mittlerweile ist es immer häufiger der Fall, dass die Anlagen außerhalb des EEG vermarktet werden. Dadurch sind sie nicht mehr auf Förderungen des Staates angewiesen und können somit losgelöst von Subventionen betrieben werden.
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