Umwelteinflüsse von Windenergieanlagen – und wie mit gezielten Maßnahmen die Natur geschützt wird.

Jul 28, 2022

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen – Mit der Natur die Natur ersetzen

Windenergieprojekte werden ausschließlich auf ausgewiesenen Flächen im Offenland oder in von Menschen geprägten Wirtschaftswäldern geplant und umgesetzt. Geschützte und besonders naturnahe Gebiete sind von einer Nutzung durch Windenergie ausgeschlossen. Beispielsweise Naturschutzgebiete oder Gebiete von wertvoller kultureller und historischer Wertigkeit. Dennoch ist der Eingriff in die Natur beim Bau einer Windenergieanlage oder eines Windparks unvermeidlich.

Bei einem Windparkprojekt im Wald kommen wir nicht umhin Bäume und andere Gehölze zu roden, damit Platz für die Windenergieanlage geschaffen werden kann. Im Zuge des Genehmigungsverfahren werden die naturschutzfachlichen Belange umfassend geprüft, sodass die Einflüsse auf Natur und Umwelt möglichst klein gehalten werden können und der damit verbundene Schaden auf ein Minimum reduziert wird.

Damit Tiere, Pflanzen und anderen Teilhaber eines Ökosystems nicht langfristig Schaden am Ausbau von Windenergie nehmen, kommen verschiedene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Waldumbaumaßnahmen zum Einsatz.

WAS SIND AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN?

Unvermeidbare Eingriffe in die Landschaft und Natur müssen gemäß §§13ff. Bundesnaturschutzgesetz durch Maßnahmen der Landschaftspflege oder des Naturschutzes vom Verursacher immer ausgeglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder in sonstiger Weise kompensiert werden (Ersatzmaßnahmen). Da wir mit dem Bau und dem Betrieb von Windenergieanlagen auch immer Eingriffe in Natur und Landschaft vornehmen, müssen wir als Planer dafür sorgen, dass diese kompensiert werden. Besonders betroffen sind das Landschaftsbild, der Boden und die unmittelbare Natur. Der Umfang der Maßnahmen ist gesetzlich geregelt und ist Teil des Genehmigungsverfahrens.

Ausgleichsmaßnahmen werden den Ersatzmaßnahmen immer vorgezogen. Durch sie sollen beeinträchtigte Funktionen der Landschaft oder der Natur auf identische Art und Weise wieder hergestellt werden. Dabei ist nicht vorausgesetzt, dass der Ausgleich am selben Ort erfolgen muss. Er sollte aber auch dort seine vollständige Wirkung entfalten.

Ersatzmaßnahmen kommen dann zum Tragen, wenn ein Ausgleich nicht in vollem Umfang umgesetzt werden kann oder weitere Kompensationsmaßnahmen notwendig sind, um das ökologische Niveau auf ähnliche Weise wieder herzustellen.

 

WELCHE ARTEN VON AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN GIBT ES UND FÜR WEN BZW. WAS SIND SIE WICHTIG?

Aufforstung

Einige Ausgleichsmaßnahmen müssen bereits vor den Rodungsarbeiten abgeschlossen sein. So muss zum Beispiel schon vor Beginn der Rodungsarbeiten einer Fläche die Ausgleichsfläche aufgeforstet sein. Es gibt jedoch Ausnahmen, wo dies nicht der Fall ist. Die Aufforstung findet oft auf einer in der Nähe der Baufläche befindlichen Fläche statt. Es werden klimaresistente Arten genutzt, da viele Baumarten, die heute in unseren Wäldern stehen, die zukünftigen Klimaveränderungen nicht bewältigen können. Im Allgemeinen sind gerodete Waldflächen bereits durch Schädlingsbefall oder Trockenheit geschwächt.

Renaturierung

Neben der Aufforstung gibt es viele weitere Maßnahmen zum Ausgleich von Umwelteingriffen. Eine gute Variante ist zum Beispiel die Renaturierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen oder Bachläufen. Die Renaturierung von Bachläufen ist sehr aufwendig, bietet jedoch hinterher einen Rückzugsort für vielerlei Arten und ist für die Natur somit von unbeschreiblichem Wert. Bei der Renaturierung von Grünflächen wird die Fläche so präpariert, dass sich die natürlich vorkommende Vegetation wieder ausbreiten kann. Diese sogenannte Sukzession wird unterstützt, indem eine verdichtete Fläche mit einem Pflug wieder aufgeraut und umgegraben wird.

Extensivierung 

Andere Ausgleichsmaßnahmen sind die Extensivierung von Grünland und Waldwiesen oder der allgemeine Nutzungsverzicht eines Wald- oder Wiesengrundstücks. Bei der Extensivierung wird der Eingriff des Menschen in ein Ökosystem auf ein Minimum beschränkt. Ein gutes Beispiel für extensive Landwirtschaft sind wildkrautreiche Ackerflächen oder Streuobstwiesen.

Beispiele Ersatzmaßnahmen

Neben vegetationsökologischen Maßnahmen sind auch die Anbringung von Nisthilfen für Haselmaus, Fledermaus und viele weitere windkraftsensible Arten  effektive Wege für den Lebensraumerhalt und Artenschutz.
Auf der Baufläche selbst werden vor dem Eingriff notwendige Untersuchungen durchgeführt, um möglichst viele Waldbewohner entdecken und schützen zu können. Oft werden Ameisenhügel versetzt oder Amphibien durch Schutzvorrichtungen vor den Bauarbeiten abgesichert.

In der Regel sind die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen größer als der Eingriff in die Natur selbst. Zahlreiche Arten nutzen ihren Lebensraum auch nach den Eingriffen weiter und haben durch die Windenergie und die Klimawende wahrscheinlich eine bessere Zukunft in Aussicht. Die größte Gefahr für die Artenvielfalt und unsere gewohnte Landschaft geht vom Klimawandel aus.

 

Quellen:

https://ae-beispiele.fachagentur-windenergie.de/

https://www.bfn.de/eingriffsregelung