Der Koalitionsvertrag aus Sicht der Erneuerbaren Energien

Dez 1, 2021

Seit Oktober 2021 haben die drei Parteien SPD, Grüne und FDP über den Koalitionsvertrag mit seinen insgesamt 177 Seiten beraten und abgestimmt. Die Klimaschutzziele von Paris zu erreichen, hat oberste Priorität. Dafür wird im Koalitionsvertrag ein verlässlicher und kosteneffizienter Weg zur Klimaneutralität bis 2045 (2030: 65% CO2-Einsparung) skizziert. Aus ihm geht weiterhin hervor, dass für Erneuerbare Energien die Dauer von Planungs- und Genehmigungsverfahren halbiert werden soll, damit der Ausbau von Wind- und Solarenergie beschleunigt werden kann.

 

Stromerzeugung aus EE:

 

  • Der Erneuerbare Energien Anteil soll bis 2030 auf 80 Prozent am Stromverbrauch steigen und nicht wie bislang angenommen auf 65 Prozent.
  • Beim Artenschutz soll es einheitliche Schutzstandards geben.
  • Photovoltaik soll eine Kapazität von 200.000 MW im Jahr 2030 erreichen, unter anderem mit einer Solarpflicht für gewerbliche Neubauten.
  • Für die Windenergie an Land nennt der Vertrag die Flächenvorgaben von zwei Prozent der Landesfläche.
  • Hemmnisse beim Repowering oder etwa Abstandsvorgaben zu Radaranlagen sollen angegangen werden.
  • Der Ausbau der Offshore-Windkraft wird auf 30.000 MW im Jahr 2030 und auf 70.000 MW bis 2045 angehoben.
  • Die EEG-Umlage auf den Strompreis wird 2023 abgeschafft und der Erneuerbare Energien Ausbau soll stattdessen mit den Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel finanziert werden. Dies setzt eine Weiterentwicklung der CO2-Bepreisung im EU-Emissionshandel voraus. Der CO2-Preis sollte nicht mehr unter 60 Euro fallen.
  • Gemeinsame Netzplanung: Für ein „Klimaneutralitätsnetz“ sollen Netzbetreiber und Bundesnetzagentur einen Plan berechnen, mit dem Ziel, den Ausbau des Stromnetzes zu beschleunigen. Dadurch sollen Planungs- und Genehmigungsverfahren auch hier beschleunigt werden.

 

Weitere Ziele:

 

  • Der Kohleausstieg soll „idealerweise“ bis 2030 erfolgen – unter Voraussetzung der Versorgungssicherheit, heißt:
    • Beschleunigung eines massiven Ausbaus von Erneuerbaren Energien
    • Der Bau moderner Gaskraftwerke als Brückentechnologie, um Versorgungssicherheit zu wettbewerbsfähigen Preisen zu sichern
    • Der Bau von wasserstofffähigen Kraftwerken soll angereizt werden
    • Die installierte Elektrolyseleistung soll auf 10.000 MW bis 2030 verdoppelt werden
  • Ein „generelles“ Verbot für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gibt es nicht. Als Ziel bei Elektroautos werden 15 Mio. Fahrzeuge im Jahr 2030 angestrebt und 1 Mio. öffentliche Ladepunkte
  • Bis 2030 sollen 50 Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien klimaneutral erzeugt werden
    • Ab dem Jahr 2025 soll jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Das Klimaschutzgesetz soll im kommenden Jahr konsequent weiterentwickelt werden, zudem soll es ein Klimaschutzsofortprogramm geben. Heißt alle Gesetzesentwürfe sollen einen Klimacheck durchlaufen.

 

Für iTerra energy haben die sinnvoll gestaltete Energiewende und der Klimaschutz schon immer eine sehr große Bedeutung gespielt. Deswegen werden wir, im Sinne der ökologischen und ökonomischen Energiewende die Gestaltungsambitionen der neuen Koalition genauestens beobachten.